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Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich
Coronabedingte Mietausfälle führen zu geringeren Steuerlasten
Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Hierzu zählen insbesondere auch coronabedingte Mietausfälle. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2020 können in diesem Jahr bis 31. März gestellt werden. Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes infrage.
Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent.
Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus, die stets dokumentiert werden sollten. Auch dürften diejenigen Vermieter nicht von einem Erlass profitieren, die im vergangenen Jahr wegen der Pandemie von sich aus die Miete erlassen oder reduziert haben.
Mitgliederversammlung wählt morgen in Mainz neuen Präsidenten
Rolf Kornemann gibt sein Amt als Präsident von Haus & Grund Deutschland aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ab. Das kündigte der 72-Jährige vor dem morgen in Mainz beginnenden Verbandstag an. „Nach neun Jahren an der Spitze des größten Verbandes privater Immobilieneigentümer in Deutschland ist es Zeit, dass Jüngere das Ruder übernehmen“, sagte Kornemann. Die Mitgliederversammlung von Haus & Grund Deutschland wird morgen einen neuen Präsidenten wählen.
15 Jahre engagierte sich der promovierte Volkswirt ehrenamtlich in der Haus & Grund-Organisation: zunächst als Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Württemberg, seit 2007 als Präsident von Haus & Grund Deutschland. Zudem ist Kornemann seit 2008 Vizepräsident der europäischen Eigentümervereinigung Union Internationale de la Propriété Immobilière (UIPI).
Seit seinem Studium beschäftigte sich Kornemann haupt- und ehrenamtlich in der Wohnungswirtschaft. Nach seiner Dissertation 1972 zum Thema „Fehlsubventionierungen im öffentlich geförderten sozialen Mietwohnungsbau“ war er Referent am Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen in Bonn. Danach leitete Kornemann die volkswirtschaftliche Abteilung der Bausparkasse Wüstenrot, wechselte nach elf Jahren 1984 als Verbandsdirektor zum Verband Rheinischer Wohnungsunternehmen und 1990 als Geschäftsführer zur Hoesch Wohnungsbaugesellschaft nach Dortmund. 1993 wurde Kornemann zum Vorstand der Bausparkasse Wüstenrot bestellt, ab 2000 war er bis zum Ende seiner hauptberuflichen Laufbahn Sprecher des Vorstands der Wüstenrot-Bank.
Zeitgleich mit Rolf Kornemann wird der Vizepräsident von Haus & Grund Deutschland, Jochem Schlotmann (70), sein Amt abgeben. Schlotmann hatte dieses Ehrenamt seit 2007 inne. Von 1978 bis 2005 war er Verbandsdirektor des Landesverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, von 2005 bis 2013 dessen hauptamtlicher Vorsitzender.
Kornemann: Kann jeden verstehen, der im Moment abwartet
„Die Energiewende im Gebäudebereich gerät immer mehr in eine gefährliche Schieflage.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann, nachdem bekannt wurde, dass die Große Koalition vorerst keine steuerliche Förderung energetischer Gebäudemodernisierungen beschließen will. „Statt, wie stets bekundet, zu fordern und zu fördern, wird den Hauseigentümern zwar immer tiefer in die Taschen gegriffen, ohne sie – wie versprochen – auch zu entlasten“, kritisierte der Verbandschef.
Er verwies beispielhaft auf ständig steigende Grund- und Grunderwerbsteuerbelastungen, die beschlossene Mietpreisbremse, immer höhere energetische Anforderungen an Gebäude sowie auf geplante Einschränkungen bei der Modernisierungsmieterhöhung. Kornemann plädierte für eine faire Lastenverteilung bei der Energiewende. Für die Hauseigentümer sei die Belastungsgrenze überschritten. Der Steuerbonus wäre eine sinnvolle und wirkungsvolle Entlastung gewesen. „Ich kann jeden Eigentümer verstehen, wenn er sich energetische Maßnahmen an seinem Gebäude jetzt zweimal überlegt und im Zweifel abwartet. Die Rahmenbedingungen stimmen nicht. Statt sie zu verbessern, werden den Eigentümern ständig neue Steine in den Weg gelegt“, resümiert Kornemann.
Haus & Grund unterstützt Wirtschaftsminister Altmaier bei Mindestabständen
Weniger Bürokratie, mehr private Initiative für den Wohnungsmarkt
Weniger Bürokratie und staatlichen Einfluss, stattdessen mehr Raum für privates Engagement. So lässt sich laut Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland das heute vorgestellte Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium zur sozialen Wohnungspolitik zusammenfassen. „Die Experten raten dazu, die Mietpreisbremse umgehend abzuschaffen, weil sie die Knappheit auf dem Wohnungsmarkt verschärft. Genau aus diesem Grund fordern wir seit Jahren, den Irrweg Mietpreisbremse endlich zu verlassen“, kommentierte Verbandspräsident Warnecke.
Die Gutachter weisen darauf hin, dass nur mehr Wohnraum die Wohnungsknappheit lindern könne. Dafür müsse unter anderem die Grunderwerbsteuer gesenkt werden. Das Expertengremium schreibt auch zu Recht, dass sozialer Wohnungsbau die Lage auf den regionalen Wohnungsmärkten nicht spürbar entlasten kann. „Die Politik muss endlich wieder die privaten Einzeleigentümer in den Fokus ihrer Wohnungspolitik stellen. Nur mit diesen kann das Wohnungsangebot hinreichend ausgeweitet werden. Das heißt dann aber auch, die privaten Eigentümer etwa bei der Baulandvergabe nicht systematisch auszugrenzen“, forderte Warnecke. Um nachhaltig und städtebaulich attraktiv zu sein, müsse sich der Wohnungsneubau an den Bedürfnissen der privaten Einzeleigentümer ausrichten. Dieses Signal muss laut Warnecke vom kommenden Wohngipfel ausgehen.
Hochwasser
Haus & Grund fordert staatlichen Hilfsfonds
Angesichts der katastrophalen Folgen der extremen Unwetter in Westdeutschland fordert Haus & Grund die schnelle Einrichtung eines staatlichen Hilfsfonds. „Viele Menschen haben ihr Zuhause verloren. Ganze Familien stehen vor dem Nichts. Ihnen muss schnell und unbürokratisch vom Staat geholfen werden“, forderte Haus & Grund Präsident Kai Warnecke.
Erst wenn das Wasser zurückgegangen ist, wird sich das ganze Ausmaß der Schäden zeigen. Dann müssen Häuser von Schlamm befreit, getrocknet, auf ihre Standsicherheit geprüft und teilweise oder komplett neu errichtet werden. „Dies alles wird viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen. Geld das viele private Eigentümer nicht haben“, erläuterte Warnecke. „Die Menschen dürfen mit diesen Problemen auch langfristig nicht alleine gelassen werden.“
Aktualisierte Fassung aufgrund geänderten Baurechts
Zum Beginn des neuen Jahres ist die bisher größte Reform des Bauvertragsrechts in Kraft getreten. Der Eigentümerverband Haus & Grund und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) haben daher ihre bereits seit 10 Jahren gemeinsam herausgegebenen Vertragsmuster an die Neuerungen angepasst.
Die umfassende Überarbeitung der Verträge ist aufgrund der Reform des Bauvertragsrechts erfolgt. So wurden beispielsweise die Regelungen zu Leistungsänderungen und zusätzlichen Leistungen sowie zur fiktiven Abnahme an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Der Schlüsselfertigbauvertrag wurde um das dem privaten Bauherrn seit dem 1. Januar 2018 zustehende Widerrufsrecht ergänzt. Ebenso berücksichtigt wurden die vom Gesetz vorgegebenen verbraucherschützenden Regelungen im Bereich der Abschlagszahlungen.
Beide Verträge verfolgen das Ziel, dass Bauherr und Unternehmer die Baumaßnahme kooperativ abwickeln. Sie helfen den Vertragsparteien dabei, alle wesentlichen Punkte gesetzeskonform zu regeln, um so Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden. Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum Anwendungsbereich des jeweiligen Vertrages sowie zum Ausfüllen der Verträge geben. Die Verträge können als PDF-Datei heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Wie auch in der Vergangenheit sind die Vertragsmuster kostenlos bei Haus & Grund-Vereinen, bei ZDB-Landesverbänden, Mitgliedsinnungen und im Internet (www.hausundgrund.de und www.zdb.de) erhältlich.
Altersvorsorge von 4 Millionen privaten Kleinvermietern bedroht
Haus & Grund warnt vor irreparablen Schäden für den Wohnungsmarkt
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Mietpreisbremse ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommen drei renommierte Rechtsprofessoren der Humboldt-Universität zu Berlin in einem Gutachten für den Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Die Abgeordneten des Bundestages müssen jetzt die Notbremse ziehen und dürfen das Gesetz nicht verabschieden“, forderte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute in Berlin bei der Vorstellung des Gutachtens. Er kündigte an, dass der Verband eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht anstrebt, sollte die Mietpreisbremse Gesetz werden.
Nach Auffassung der Gutachter verletzt der Gesetzentwurf das Eigentumsrecht der Haus- und Wohnungseigentümer sowie die Vertragsfreiheit von Mietern und Vermietern gleichermaßen. Schließlich sei das Gesetz schlichtweg ungeeignet, die Wohnungsknappheit zu bekämpfen. Als wesentliche Gründe für die Verfassungswidrigkeit identifizieren die Professoren folgende Punkte:
„Wer das Ziel hat, dass in Deutschland auch künftig ausreichender und qualitativ guter Wohnraum zu fairen Preisen angeboten wird, muss das Instrument Mietpreisbremse ablehnen. Der soziale, ökonomische und politische Schaden wäre viel zu groß“, fasste Kornemann die Ergebnisse des Gutachtens zusammen.
Downloads:
» Vollständiges Gutachten
» Zusammenfassung des Gutachtens
Haus & Grund rechnet mit Fortschritten beim Klimaschutz
Belange privater Kleinvermieter werden besser berücksichtigt
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte die heutige Einigung von CDU/CSU und SPD über Änderungen des Mietrechts. „Die Große Koalition scheint erkannt zu haben, dass sie Wohnungspolitik nur mit den privaten Kleinvermietern machen kann“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Das betreffe beispielsweise die neuen Regelungen zur Mietpreisbremse: Wenn Mieter der Auffassung sind, dass eine vereinbarte Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt, dann müssen sie das – entgegen ursprünglichen Plänen des Bundesjustizministeriums – auch künftig qualifiziert rügen. Sollten sich Vermieter bei der Mietberechnung einmal geirrt haben, so können sie diese Fehler zu einem späteren Zeitpunkt beheben. Auch dies sei eine Korrektur bisheriger Änderungspläne, die gerade privaten Kleinvermietern zugutekomme. Diese könnten bei ihrer Mietkalkulation nicht wie Wohnungskonzerne auf große Rechtsabteilungen zurückgreifen. „Der jetzt von CDU/CSU initiierte Kompromiss stärkt die Mieterposition, ohne die Belange der privaten Kleinvermieter aus den Augen zu verlieren“, unterstrich Warnecke.
Schließlich lobte er die Änderung bei der Modernisierungsmieterhöhung: „Das neue, vereinfachte Verfahren wird so gestaltet, dass auch Mieter und private Kleinvermieter damit umgehen können. Zudem werden hier erstmalig auch die Belange der wachsenden Gruppe der Vermieter von Eigentumswohnungen berücksichtigt.“ Gleichzeitig schiebt die Große Koalition den Praktiken der allein renditeorientierten Finanzinvestoren, die ihre Mieter aus ihren Häusern herausmodernisieren, einen Riegel vor.
Umfrage: Private Vermieter investieren trotz Hürden in Energiewende
Heizungs- und Fensteraustausch häufigste Maßnahmen
In den vergangenen zehn Jahren haben ein Drittel der privaten Vermieter die Fenster und/oder die Heizung in ihren vermieteten Gebäuden modernisiert. Das geht aus einer Befragung des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland hervor, an der sich 1.888 Mitglieder beteiligt haben. „Das ist ein Erfolg angesichts der bestehenden Unsicherheiten für private Vermieter in der Energiewende“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke bei der Vorstellung der Zahlen heute in Berlin. So gaben 35 Prozent der Befragten an, dass sie aufgrund zu geringer Einnahmen nicht oder nicht mehr investieren konnten. Jeweils rund 20 Prozent nannten mangelnde staatliche Förderung, Bürokratie und den Handwerkermangel als Investitionshemmnisse.
Erstmalig befragte der Verband seine Mitglieder auch nach ihren Erfahrungen, Solarstrom selbst zu produzieren und diesen an die Mieter zu verkaufen. Nur drei Prozent gaben an, dies zu tun. Weitere vier Prozent haben es probiert, aber wieder aufgegeben. „Das sind enttäuschende Zahlen“, kommentierte Warnecke. „Wenn die neue Bundesregierung keine wesentlichen Vereinfachungen einführt, wird es leider wohl dabei bleiben“, gab er zu bedenken.
Hinsichtlich der Miethöhe zeichnet sich bei den Haus & Grund-Mitgliedern eine Entspannung ab. Im Durchschnitt aller Befragten lag die Nettokaltmiete pro Quadratmeter 16 Cent unter den Werten des Vorjahres. Konstant hoch mit 56 Prozent ist der Anteil der Vermieter, die im laufenden Mietverhältnis keine Mieterhöhung vereinbart haben. Leicht auf 24 Prozent gestiegen ist hingegen der Anteil der Vermieter, der ausschließlich bei einem Mieterwechsel die Miete erhöht.
Klare Worte der Bundeskanzlerin
„Das Konstrukt Mietpreisbremse war von der Planung bis zur Durchsetzung ein großes Debakel. Dass die Kanzlerin die Mietpreisbremse nun für gescheitert hält, ist eine späte, aber willkommene Einsicht“, kommentierte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, die gestrigen Äußerungen der Bundeskanzlerin. „Wir hoffen, dass diese Erkenntnis sich auch im neuen Koalitionsvertrag wiederfindet und die Mietpreisbremse aufgehoben wird“ forderte Warnecke.
Für das Vorhaben der Bundeskanzlerin, mehr Wohnraum in Deutschland zur Verfügung zu stellen, schlägt Haus & Grund Deutschland vor, alle gesetzlichen Vorgaben auf den Prüfstand zu stellen. „Gerade die ständig steigenden energetischen Vorgaben haben das Bauen und Wohnen in den letzten Jahren massiv verteuert“, kommentiert Warnecke.
Viel Wirbel um nicht einmal zwei Prozent des Steueraufkommens
129. Verbandstag von Haus & Grund Deutschland in Berlin
Die privaten Haus- und Wohnungseigentümer wollen auch in Zukunft qualitativ guten und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen. Das stellte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute auf dem Verbandstag von Haus & Grund in Berlin fest. Die Privaten investierten in ihre Immobilien, trügen zu einer positiven Quartiersentwicklung bei und würden ihrer sozialen Verantwortung gerecht. „Für die privaten Vermieter ist ein langfristiges und harmonisches Mietverhältnis wichtiger als der schnell verdiente Euro. Umso weniger ist es nachzuvollziehen, warum die Politik ihnen durch ständig neue bußgeldbewehrte Auflagen und Mietrechtsverschärfungen Knüppel zwischen die Beine wirft“, kritisierte Kornemann.
Er wies auf bereits bestehende soziale Aktivitäten hin. So berieten Haus & Grund-Vereine gemeinsam mit karitativen Verbänden hoch verschuldete Mieter, um diese vor Wohnungslosigkeit zu bewahren. Zudem stellten private Vermieter Asylsuchenden Wohnraum zur Verfügung – meist in einem stabilen Umfeld ohne die Gefahr der Gettoisierung. „Solche Engagements sollte die Politik stärker unterstützen, damit denen, die Hilfe benötigen, noch mehr geholfen werden kann. Die Bereitschaft der privaten Haus- und Wohnungseigentümer ist da“, betonte Kornemann.
Hinsichtlich der energetischen und technischen Anforderungen an Wohngebäude sprach sich der Verbandspräsident für Maßhalten aus. Eine immer dickere Dämmung koste viel mehr, führe aber zu einer kaum mehr messbaren Energieeinsparung. „Wir stoßen hier deutlich an technische und finanzielle Grenzen“, gab Kornemann zu bedenken. Das Bauen und Wohnen müsse wieder günstiger werden, vor allem auch durch niedrigere Grund- und Grunderwerbsteuersätze. „In vielen Bundesländern seien die Steuern und Abgaben bereits so hoch, dass der Traum von den eigenen vier Wänden für viele Familien ein Traum bleibe. Haus & Grund wolle daran mitwirken, hier wieder zu fairen Bedingungen zu kommen. Beispielhaft nannte Kornemann die anstehende Reform der Grundsteuer: „Eine einfache, gerechte und aufkommensneutrale Reform sollte das Ziel sein. Das entlastet den Staat, die Mieter und die Eigentümer gleichermaßen.“
Haus & Grund-Vereine werden Partnerschaft mit Mietervertretern prüfen
Eigentümerverband fordert Ausweitung der Förderung für Einbruchschutz
Jeder Wohnungseinbruchdiebstahl ist für die Betroffenen eine Katastrophe. Daran erinnert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland anlässlich der von Bundesinnenminister Seehofer vorgestellten polizeilichen Kriminalstatistik 2018. „Die rückläufigen Zahlen dürfen nicht über die hohen Sachschäden hinwegtäuschen. Und auch nicht darüber, dass die Opfer oft jahrelang unter den psychischen Folgen eines Einbruchs leiden“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Er forderte die Bundesregierung auf, sich nicht auf der Statistik auszuruhen, sondern endlich die Versprechen des Koalitionsvertrages einzulösen und das erfolgreiche KfW-Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ zu verstetigen. „Die KfW hat jüngst ihre Konditionen für das Programm verändert. Die geplante Förderung von privaten Kleinvermietern von Mehrfamilienhäusern mit zwei bis acht Wohneinheiten lässt weiter auf sich warten. Und auch die Ausweitung der Förderung auf den Neubau ist noch nicht in Sicht“, kritisierte Warnecke.
Haus & Grund begrüßt Weichenstellungen für mehr erneuerbare Energien
Für Eigentümer werden Solaranlagen und Wärmepumpen attraktiver
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die heute bekannt gewordenen Eckpunkte zur besseren Förderung erneuerbarer Energien. „Das Osterpaket enthält wichtige Punkte. Dazu gehört in erster Linie, dass Solaranlagen bereits in diesem Jahr deutlich besser gefördert werden sollen, wenn der Strom ins Netz eingespeist wird“, kommentierte Verbandschef Kai Warnecke in einer ersten Stellungnahme. Dies werde für viele private Eigentümer ein Anreiz sein, eine Solaranlage zu installieren, die sich bisher aufgrund der geringen Förderung nicht gerechnet habe.
Wer den selbst produzierten Strom auch selbst nutzen möchte, werde ebenfalls bessergestellt. So sollen auf diesen Strom bisher entfallende Umlagen gestrichen werden. Ebenso solle jener Strom von Umlagen befreit werden, der für den Betrieb von Wärmepumpen benötigt werde. Warnecke nannte dies ein wichtiges Signal. Er begrüßte zudem den dauerhaften Wegfall der Ökostromumlage und die damit einhergehende Förderung erneuerbarer Energie über den Bundeshaushalt.
Neue Rechtsprechung entlastet viele Steuerpflichtige
Wenn mehrere Steuerpflichtige gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, kann jetzt jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zur Höchstbetragsgrenze von 1.250 Euro einkünftemindernd geltend machen. Auf diese Neuerung in der Steuerrechtsprechung (Az. VI R 53/12 und Az. VI R 86/13) weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Da die Bedeutung der Telearbeit wächst, die Zahl der Selbständigen in freien Berufen stetig steigt und nicht zuletzt viele junge Paare Familie und Beruf unter einen Hut bringen müssen, wird eine erhebliche Zahl von Steuerpflichtigen von den Grundsatzentscheidungen profitieren, so Haus & Grund Deutschland.
Das oberste Gericht für Steuersachen hat mit den beiden Urteilen seine jahrelange Rechtsprechung aufgegeben. Bislang war es von einem objektbezogenen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ausgegangen. Danach waren die abziehbaren Aufwendungen unabhängig von der Zahl der Nutzer auf 1.250 Euro begrenzt. Der Höchstbetrag war bei mehreren Nutzern entsprechend den Nutzungsanteilen aufzuteilen.
Die mit den BFH-Urteilen festgeschriebenen Grundsätze gelten nicht nur für Aufwendungen, die Eigentümer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend machen können (Absetzung für Abnutzung, Schuldzinsenabzug). Sie sind auch für Mieter nutzbar: Die Mietzahlungen sind dann als zur Hälfte für den jeweiligen Ehegatten/Lebenspartner aufgewendet anzusehen.
Erschließungs- und Ausbaubeiträge großzügig stunden
Bürger in der Corona-Krise nicht zusätzlich belasten
Kommunen, die von ihren Bürgern noch Beiträge für den Bau und den Ausbau von Straßen verlangen, sollten diese großzügig stunden. Das schlug heute der Verband Haus & Grund Deutschland vor, der die Interessen der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer vertritt. „Die Corona-Krise trifft jeden Bürger. Viele können ihren Beruf nicht mehr ausüben und müssen mit finanziellen Einbußen kämpfen. In dieser Zeit dürfen die Kommunen nicht business as usual machen. Bei den oft hohen Erschließungs- und Ausbaubeiträgen sollten die Kommunen jetzt kulant sein und ihren Bürgern Luft zum Atmen lassen“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Gleiches gelte für Sanierungsausgleichsbeiträge, die Eigentümer in Sanierungsgebieten an ihre Gemeinde zahlen müssten.
Kommunen können – soweit dies landesrechtlich zulässig ist — Grundstücks- und Gebäudeeigentümer an den Kosten für die verkehrsmäßige Erschließung von Grundstücken sowie am Ausbau von Straßen beteiligen. Maßstab ist meist die Grundstücksgröße oder die Grundstücksbreite. „Auf einzelne Eigentümer können dann schnell fünfstellige Eurobeträge zukommen, die viele Eigentümer selbst in normalen Zeiten finanziell überfordern. Wenn die Eigentümer nun in Kurzarbeit sind oder ihren Gastronomie- oder Handwerksbetrieb nicht wie gewohnt betreiben können, sind solche Beiträge nicht mehr zu stemmen“, gab Warnecke zu bedenken.
Was Hauseigentümer tun müssen
Der Herbst hat viele schöne und bunte Seiten. Der Herbst läutet aber auch die Laubzeit ein: Die Blätter bedecken Gärten und Wege und sorgen für eine erhöhte Rutschgefahr. Hauseigentümer sollten daher in diesen Wochen dafür Sorge tragen, dass Laub auf Gehwegen vor sowie auf dem eigenen Grundstück nicht zur Gefahr für Passanten und auch sie selbst wird. Das empfiehlt der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Gerade in Verbindung mit Regen könne ein mit Laub bedeckter Weg sehr rutschig werden. Die Verkehrssicherungspflicht treffe den Eigentümer nicht nur bei Eisbildung und Schneefall.
Anfallendes Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum werde in der Regel von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt. Die Eigentümer müssten dieses Laub nur zu Haufen zusammenfegen, so dass Straßenrinnen und Gullys nicht verstopft werden. Laub, das von eigenen Bäumen auf den öffentlichen Gehweg gefallen ist, sollte auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Nicht erlaubt ist das Zurückwerfen oder Entsorgen der Herbstblätter in Nachbars Garten. Eigentümer könnten das Laub beispielsweise kompostieren oder als Frostschutz für Gartenpflanzen verwenden. Hauseigentümer, die keinen Kompost im Garten haben, sollten das Laub beim Wertstoffhof entsorgen lassen. Wer hingegen Laub- und Grüngutabfälle im Wald entsorgt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Haus & Grund weist darauf hin, dass Dritte das Laubfegen übernehmen können. Allerdings bliebe auch in diesem Fall der Eigentümer zur Überwachung verpflichtet. Die meisten Gemeinden regelten die Reinigungspflichten in Satzungen. Welche einzelnen Regelungen vor Ort bestehen, könne dort nachgelesen werden.
Ehrung für ehemaligen Präsidenten von Haus & Grund Deutschland
Haus & Grund zur Debatte um bundesweiten Mietendeckel
Die Ankündigung des kommissarischen SPD-Parteichefs Schäfer-Gümbel, bundesweit einen Mietendeckel einführen zu wollen, ist aus Sicht von Haus & Grund Deutschland „ein weiterer unglücklicher Versuch, von der verfehlten Wohnungspolitik der Partei abzulenken“. Verbandspräsident Kai Warnecke betonte heute in Berlin: „Dieser auf Konfrontation angelegte Vorschlag verhindert konstruktive Lösungen.“ Wie wenig zielführend die populistische Idee eines Mietendeckels ist, habe die Debatte in Berlin in den vergangenen Tagen gezeigt. Vermieter, Mieter und Investoren seien alle gleichermaßen verunsichert. „Wir setzen darauf, dass es auch in den Reihen der SPD Politiker gibt, die das erkennen und diese Umsetzungspläne auf Bundesebene kassieren. Weiterer sozialer Unfriede auf dem Mietwohnungsmarkt und wirtschaftliche Schäden müssen verhindert werden“, so Warnecke.
Erfolgreiche Wohnungspolitik nur mit privaten Einzeleigentümern
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass der Bundestag heute einen Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen eingerichtet hat. „Damit bekommen diese wichtigen, miteinander eng verknüpften Themen die parlamentarische Aufmerksamkeit, die notwendig ist“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Bundestagsbeschluss.
Die Aufgaben des neuen Ausschusses seien vielfältig. Laut Warnecke geht es darum, einerseits in den begehrten Städten mehr Wohnraum zu schaffen. Andererseits müssten die ländlichen Räume so gestärkt und mit den Städten vernetzt werden, dass sie die Ballungsräume entlasten können. „Die Stadtentwicklungspolitik ist hierbei ein entscheidender Faktor. Umso mehr begrüßen wir, dass die Koalition die privaten Eigentümer deutlich stärker in die Stadtentwicklungspolitik einbinden möchte als bisher“, betonte Warnecke.
Gutachten: Corona-Schulden nicht per Vermögensteuer finanzieren
Haus & Grund warnt vor weiteren Belastungen für die Mittelschicht
Eine Besteuerung von Vermögen zur Finanzierung von Corona-Schulden wäre weder notwendig noch sinnvoll. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Instituts für Weltwirtschaft Kiel in Kooperation mit Munich Economics im Auftrag des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. „Eine Vermögensteuer oder Vermögensabgabe ignoriert vollkommen, ob ein Immobilieneigentümer wirtschaftlich durch die COVID-19-Pandemie betroffen ist oder nicht. Deshalb kann sie – neben allen anderen Schwächen – keine Finanzierungsoption sein“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke bei der heutigen Vorstellung des Gutachtens in Berlin.
Die Kieler Ökonomen weisen darauf hin, dass eine Vermögensteuer stets an der Substanz von Unternehmen, Selbständigen und Immobilieneigentümern ansetzt und nicht an deren Ertragslage. Alle Hilfsmaßnahmen des Staates für Unternehmen und Selbständige setzen jedoch daran an, deren Substanz zu sichern. Eine Vermögensteuer stehe in krassem Widerspruch hierzu. „Viele Immobilieneigentümer wären gezwungen, ihre Immobilie zu verkaufen, weil sie schlicht nicht über hinreichend liquide Mittel verfügen. Das kann nicht das Ziel vernünftiger Politik sein“, warnte der Verbandspräsident.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der Gutachter an der Vermögensteuer sind die zu erwartenden Ausweichreaktionen. Mobiles Kapital würde ins Ausland abwandern sowie in Anlageformen umgeschichtet, die von der Besteuerung ausgenommen würden. Warnecke wies darauf hin, dass die Steuerlast dann fast ausschließlich von den Eigentümern von Immobilien zu tragen wäre: „Es ist vollkommen abwegig zu glauben, mit einer Vermögensteuer belaste der Staat die Reichen und Superreichen. Am Ende müsste die Mittelschicht zahlen, die ohnehin schon einen Großteil der Steuerlast in Deutschland trägt.“
Widersprüchliche Signale aus der Bundesregierung
Eine klare Linie in der Wohnungs- und Klimapolitik fordert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland angesichts neuer Klimaschutzpläne aus dem Bundesumweltministerium. „Mit einem riesigen Aufwand veranstaltete das Bundesministerium für Umwelt und Bauen im vergangenen Jahr das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen mit am Ende hilfreichen und nützlichen Ergebnissen. Jetzt kommt dasselbe Ministerium mit Klimaschutzvorschlägen, die das Bauen und Wohnen deutlich verteuern würden“, kritisierte Haus & Grund-Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke.
In dem vom Ministerium (BMUB) vorgelegten Maßnahmenkatalog werden für den Gebäudesektor unter anderem folgende Punkte vorgeschlagen:
Warnecke: „Der nachträgliche Einbau erneuerbarer Energien ist für viele private Eigentümer noch zu teuer. Das zeigen auch Erfahrungen auf Länderebene: Ein Nutzungszwang führt dazu, dass weniger Heizungen modernisiert werden und alte Heizungen eher noch einmal repariert werden.“
Warnecke: „Würde das dänische Energiesteuersystem auf Deutschland übertragen, verdoppelte sich der Preis für Erdgas zum Heizen in Privathaushalten. Diese Maßnahme würde das Heizen erheblich verteuern und viele Haushalte an den Rand des finanziell Machbaren drängen. Das Geld fehlt dann für Modernisierungen.“
Warnecke: „Eine Strafsteuer für diejenigen, die sich eine energetische Komplettmodernisierung ihrer Immobilie nicht leisten können, führt nicht zu mehr Klimaschutz, sondern nur dazu, dass Mieter und selbstnutzende Eigentümer einen größeren Anteil ihres Budgets für das Wohnen aufwenden müssen. Hinzu kommt, dass eine derartige Differenzierung bei der Grundsteuer verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist.
Mithilfe dieser Vorschläge strebt die Bundesregierung bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand an. Haus & Grund warnt davor, die Eigentümer in teure Investitionen zu treiben. „Wir wissen heute noch gar nicht, welche technischen Möglichkeiten es eventuell in 20 oder 30 Jahren gibt. Vermutlich werden sich einige heutige Investitionen in 15 Jahren mit Blick auf das Ziel der Bundesregierung als obsolet erweisen und die Eigentümer können von vorne beginnen“, gibt Warnecke zu bedenken. Er appellierte an die Bundesregierung, auch beim langfristigen Klimaschutz Augenmaß zu bewahren.
Haus & Grund fordert Ende der Mietpreisbremse
Haus & Grund fordert Steuerförderung auch für Vermieter
Die Bundesregierung hat nach Einschätzung des Eigentümerverbandes Haus & Grund ein Klimapaket mit Augenmaß geschnürt. „Ein maßvoller Einstieg in die CO2-Bepreisung, flankiert mit Fördermaßnahmen, ist ein vernünftiger Start“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute das Verhandlungsergebnis. Die Wahl des Zertifikatehandels als Bepreisungssystem sei klimapolitisch sinnvoll, weil so die Klimaschutzziele effizient erreicht würden. Daraus müsste laut Warnecke dann aber auch folgen, dass es keiner ordnungsrechtlichen Vorgaben für Hauseigentümer mehr bedarf.
Der Austauschbonus für alte Öl- und Gasheizungen werde eine effektive Unterstützung für viele Eigentümer sein, auf erneuerbare Energien umzusteigen. Unverständnis äußerte Warnecke hingegen für die Beschränkung der steuerlichen Förderung klimaschützender Maßnahmen auf selbstnutzende Eigentümer. „Wir brauchen die Förderung vor allem für vermietende Eigentümer, weil diese selbst nicht von klimaschützenden Maßnahmen profitieren, sondern die Mieter. Hier muss die Regierung nachjustieren“, forderte der Verbandschef.
Haus & Grund kritisiert Kurzsichtigkeit deutscher Klimapolitik
Sektorziele führen in die Irre
Anlässlich der heutigen Vorstellung der deutschen Klimabilanz 2020 durch das Umweltbundesamt kritisierte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland die Kurzsichtigkeit der Klimapolitik. „Aus den CO2-Emissionen eines Jahres klimapolitische Hau-Ruck-Maßnahmen abzuleiten, ist ökologischer und wirtschaftlicher Nonsens“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Die Ergebnisse zeigten, dass eine Unterscheidung des deutschen Klimaschutzgesetzes nach CO2-Reduktionen in den Wirtschaftssektoren nicht zielführend sei. Dem Klima sei es egal, wo eine Tonne CO2 ausgestoßen werde. Der CO2-Ausstoß müsse zügig gesenkt werden, und zwar dort, wo es am kosteneffizientesten möglich sei.
Warnecke wies darauf hin, dass das Erreichen der Klimaziele eine 30-jährige Langfristaufgabe sei. Dies gelte gerade für den Gebäudesektor mit seinen langen Investitionslaufzeiten. Deshalb sei es notwendig, zügig alle Sektoren in den europäischen CO2-Zertifikatehandel zu integrieren und einen verlässlichen Reduktionspfad bis 2050 aufzuzeigen. Das gäbe den Menschen Planungssicherheit. Eilige Maßnahmen aber verunsicherten vielmehr und verhinderten notwendige Klimaschutzinvestitionen in den Gebäudebestand.
Der Verband betonte, dass der gute Bestand aus gemieteten und selbstgenutzten Wohngebäuden im vergangenen Jahr dazu beigetragen habe, dass die Menschen während der Pandemie im Homeoffice weiter ihrem Beruf nachgehen konnten. „Selbstverständlich war dort dann auch der CO2-Ausstoß höher. Wer daraus nun Handlungsdruck ableiten möchte, ist nicht am Klima interessiert, sondern will die Menschen für dumm verkaufen“, kritisierte Warnecke.
Die klimapolitischen Vorschläge von Haus & Grund finden Sie hier:
https://www.hausundgrund.de/viele-wege-ein-ziel
Modernisierungsquote rückläufig, aber weiter auf hohem Niveau
Die privaten Kleinvermieter haben die Mieten im vergangenen halben Jahr im Durchschnitt nicht erhöht. Das geht aus einer Befragung von Haus & Grund Deutschland unter seinen Mitgliedern hervor, die der Eigentümerverband heute in Berlin vorstellte. „Die Mietsteigerungen der vergangenen drei Jahre sind – zumindest bei den privaten Vermietern – vorbei. Das ist weniger auf die Mietpreisbremse zurückzuführen, als vielmehr darauf, dass der normale Mieterhöhungszyklus endet“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Wie der Verband weiter berichtete, ist im unteren Preissegment noch ein Mietanstieg zu beobachten. Hier verspreche der Neubau langfristig Linderung, wenn Mieter in die teureren Neubauten umzögen und die günstigeren Wohnungen frei machten. Nach Auffassung von Haus & Grund bedarf es jedoch einer Liberalisierung der wohnungspolitischen Rahmenbedingungen, um die nach wie vor hohe Nachfrage in zahlreichen Städten befriedigen zu können. „Die energetischen Standards an Gebäude müssen gelockert werden. Das Mietrecht muss an einigen Stellen liberalisiert werden, ohne dass sein sozialer Kern berührt wird. Vermieter und Bauwillige müssen von unnötigen bürokratischen Lasten befreit werden“, fasste Warnecke zusammen. Auf eine hohe Wohnungsnachfrage mit Preisbremsen und teuren baulichen Anforderungen zu reagieren, verschärfe das Problem, statt es zu lösen.
Die Befragung der privaten Vermieter ergab zudem, dass weiter auf hohem Niveau modernisiert wird. „Entgegen unseren Erwartungen im Herbst vergangenen Jahres haben die Modernisierungen nur leicht nachgelassen“, erläuterte Warnecke. Eindeutige Modernisierungsschwerpunkte seien nicht auszumachen. Die Eigentümer investierten gleichermaßen in neue Fenster, in eine neue Heizung und in das Dach. Lediglich die Fassaden würden deutlich seltener erneuert.
Zur Haus & Grund-Vermieterbefragung: In die Auswertung sind Angaben zu 6.355 Wohnungen von 2.200 privaten Vermietern eingegangen. Die Befragung wurde schriftlich in neun Regionen durchgeführt, die den bundesweiten Wohnungsmarkt bezüglich Einwohnerdichte, Einwohnerentwicklung und Wirtschaftskraft repräsentieren: München, Düsseldorf, Tübingen, Osnabrück, Kassel, Lübeck, Gelsenkirchen, Magdeburg, Pirmasens.
» Download: Ergebnisse der 3. Haus & Grund-Vermieterbefragung
Haus & Grund befürchtet Verschärfung der Probleme
„Das Festhalten der Bundesregierung an der Mietpreisbremse zeugt von ideenloser Klientelpolitik statt von einer sozial orientierten Wohnungspolitik.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann den Beschluss der Koalitionsspitzen von vergangener Nacht. Alle Experten seien sich einig, dass die in einigen Städten bestehenden Probleme mit der Mietpreisbremse eher verschärft als gelöst würden. Statt potenzielle Inverstoren abzuschrecken, sollte die Politik Bauwillige ermuntern zu investieren.
Als die zwei zentralen Kritikpunkte nannte Kornemann:
Ähnlich äußerten sich in der Vergangenheit die Bundesbank, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, das Institut für Weltwirtschaft, die Wirtschaftsweisen sowie Verfassungsrechtler der Berliner Humboldt-Universität. „Die Mietpreisbremse ist ein Schlag ins Gesicht von Millionen Bürgern, die zwei Drittel der Mietwohnungen bereithalten und damit die gute Wohnraumversorgung in Deutschland sichern“, bilanziert Kornemann.
Haus & Grund: Private Eigentümer besonders betroffen
Haus & Grund-Vereine werden Partnerschaft mit Mietervertretern prüfen
„Wenn die Große Koalition die Mieten durch Eingriffe in die Mietspiegelerstellung manipuliert, ist dies eine gezielte Maßnahme gegen private Einzelvermieter.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke entsprechende Ankündigungen von CDU, CSU und SPD. Bisher würden viele lokale Haus & Grund-Vereine in den Kommunen gemeinsam mit Mietervertretern einfache Mietspiegel erstellen. Mit deren Hilfe seien kleine Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen möglich und von beiden Seiten akzeptiert. Käme es zu den angekündigten Eingriffen, müssten die Haus & Grund-Vereine diese Partnerschaften möglicherweise aufkündigen.
Nach geltendem Recht können Vermieter die Miete in laufenden Mietverhältnissen an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen. Um diese Vergleichsmiete zu ermitteln, gibt es drei Wege: ein Blick in den örtlichen Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen heranzuziehen sowie ein Sachverständigengutachten anfertigen zu lassen. Die letzte Variante ist zu teuer, die zweite Variante steht ausschließlich Unternehmen und Genossenschaften zur Verfügung, welche die Daten von Vergleichswohnungen per Knopfdruck erhalten. Im Ergebnis sind es fast ausschließlich die privaten Einzelvermieter, die auf lokale Mietspiegel angewiesen sind.
„Die Ausweitung des Betrachtungszeitraums der örtlichen Vergleichsmiete von derzeit vier auf diskutierte sechs oder gar acht Jahre würde vor allem bei der Erstellung von Mietspiegeln direkt zur staatlich festgelegten Miete führen. Damit wäre die private Wohnraumvermietung akut gefährdet und der soziale Frieden im Mietrecht beendet. Die Koalition träfe mit diesen Eingriffen die Personen, die mit der Wohnungsvermietung für das Alter vorsorgen. Es träfe Handwerksmeister genauso wie Millionen Rentner und Angestellte. Es träfe die Vermietergruppe, die sich – belegt durch Befragungen und Studien – gegenüber ihren Mietern sehr sozial verhält“, betonte Warnecke. Durch die Verlängerung des Bezugszeitraumes werde – gerade in Gebieten mit geltender Mietpreisbremse – die ortsübliche Vergleichsmiete vollkommen vom Marktgeschehen entkoppelt.
Der Verbandspräsident zeigte sich sehr verwundert darüber, dass die Große Koalition offenbar überhaupt nicht verstanden habe, welche verheerenden Wirkungen ihre Mietrechtspolitik habe und noch haben werde. „Unter dem Deckmantel des Mieterschutzes werden privaten Vermietern in immer kürzeren Abständen Knüppel zwischen die Beine geworfen. Im Ergebnis werden auf der Vermieterseite immer mehr gesichtslose Großunternehmen sein, die ausschließlich ein Interesse an Renditemaximierung haben, nicht jedoch an guten und möglichst langen Mietverhältnissen“, resümierte Warnecke.
Versicherung gegen Elementarschäden ratsam
Haus & Grund gegen Versicherungspflicht
Mit Blick auf die zunehmenden Stark- und Dauerregenfälle rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland privaten Hauseigentümern zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung. „Ein Starkregen kann überall und schnell kommen. Wer den passenden Versicherungsschutz hat, kann etwas beruhigter in die Zukunft schauen“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Zusätzlich seien bauliche und planerische Schutzmaßnahmen unabdingbar. Hier hätten vor allem auch die Kommunen ihre Hausaufgaben zu erledigen.
Eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden lehnt Haus & Grund ab. Für Eigentümer mit Gebäuden in Risikogebieten könnten die Prämien unbezahlbar werden. „Eine Versicherungspflicht - so nützlich sie im Schadensfall auch sein mag – lässt jedenfalls die Kosten des Wohnens weiter ansteigen“, gab Warnecke zu bedenken.
Info: Die Elementarversicherung ist in der Regel eine Erweiterung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Sie greift bei Schäden durch Starkregen (z.B. Rückstau und Überschwemmungen), Erdsenkungen, Erdrutsch, Erdfall sowie Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Erdbeben. Die Kosten für eine solche Versicherung hängen unter anderem von der Gefahrenzone ab, in der sich das Gebäude befindet, sowie von der Versicherungssumme.
BGH-Urteil zu Angaben bei Erhöhung einer Indexmiete
Die Angabe der prozentualen Veränderung der Indexdaten ist bei einer Mietänderungserklärung zu einer Indexmiete nicht erforderlich. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (22. November 2017, Az. VIII ZR 291/16) weist der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland hin. „Damit ist höchstrichterlich bestätigt, dass nicht nur Vermietern, sondern auch Mietern einfache Mathematik zuzutrauen und zuzumuten ist“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Entscheidung.
Der Fall: In einem Mietvertag war eine Indexmiete vereinbart. Nach sieben Jahren sprach der Vermieter eine Mieterhöhung aus. Er begründet dies damit, dass der Verbraucherpreisindex in dem Zeitraum seit Vertragsschluss von 94,2 auf 106,1 Punkte gestiegen sei. Die bisherige Monatsmiete von 690 Euro sollte sich dementsprechend um abgerundet 85 Euro auf 775 Euro erhöhen. Der Mieter zahlte die Erhöhungsbeträge jedoch nicht, weil er die Mieterhöhung für unzureichend begründet hielt. Als er ein gutes Jahr später auszog, verrechnete der Vermieter die ausstehenden Beträge mit der Kaution. Der Mieter klagte daraufhin auf Auszahlung der Kaution.
Das Landgericht München gab zunächst dem Mieter Recht. Zwar sei es nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht erforderlich, dass die Umrechnung der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geänderten Wert des Preisindexes in einen Prozentsatz in dem Mieterhöhungsschreiben angegeben werde. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift sei dies aber dennoch erforderlich. Nur dann könne ein durchschnittlicher Mieter die Mieterhöhung nachvollziehen.
Der BGH wies die Klage ab. Dem Mieter hätten alle erforderlichen Angaben zur rechnerischen Nachprüfung zur Verfügung gestanden. Der Vermieter müsse ihm nicht einzelne, einfache Rechenschritte vorrechnen. Die Mieterhöhung war daher wirksam und die Aufrechnung des Vermieters zulässig.
Haus & Grund befragt 1.650 Kommunen
Außenwasseranschlüsse sollten rechtzeitig entleert werden
Jetzt im Herbst sollten Eigentümer daran denken, ihre Häuser auf den kommenden Winter vorzubereiten, rät der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland. An erster Stelle steht dabei die Inspektion des Daches und der Dachrinnen. Zudem sollten die Außenwasseranschlüsse rechtzeitig entleert werden.
Häufig führen Frühjahrsstürme zu Schäden an der Dachdeckung, die im Sommer unentdeckt bleiben. Dachziegel können sich verschoben haben, so dass kleine Öffnungen entstehen. In der Folge gelangt Wasser in das Gebäude und führt dort im Winter zu Frostschäden. Haus & Grund rät daher, Dächer im Herbst gegebenenfalls auch durch einen Fachmann in Augenschein nehmen zu lassen. Ebenso wichtig ist das Reinigen der Dachrinnen, die mit Laub verstopft sein können. Wenn es dann stark regnet, kann das Wasser nicht durch die Fallrohre abfließen. Es sucht sich andere Wege und verursacht bei Frost Schäden an der Fassade oder am Dach. Dort, wo in jedem Jahr viel Laub auf das Dach fällt, können spezielle Gitter dafür sorgen, dass kein Laub in die Rinne gelangt.
Hauseigentümer sollten unbedingt daran denken, sämtliche Außenwasseranschlüsse zu entleeren, um Frostschäden in den Wasserleitungen zu vermeiden. Haus & Grund rät zudem, Fenster- und Türdichtungen zu überprüfen und eventuell einzufetten, damit sie nicht porös werden und weiterhin wasser- und winddicht schließen. Zu denken ist auch an den bevorstehenden Winterdienst. Ein Besen und ein Schneeschieber sowie ausreichendes Streugut sollten griffbereit sein. Wer mit Öl heizt, ist gut beraten, noch einen Blick auf den Heizölvorrat zu werfen.
Belange privater Kleinvermieter werden besser berücksichtigt
Haus & Grund rechnet mit Fortschritten beim Klimaschutz
„Mit den gestern beschlossenen Mietrechtsänderungen erleichtert der Bundestag es privaten Kleinvermietern, ihre Wohnungen energetisch zu modernisieren und an die Herausforderungen des demografischen Wandels anzupassen“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin. Das neue vereinfachte Modernisierungsverfahren senke einerseits bürokratische Hürden für Vermieter und verhindere andererseits eine finanzielle Überforderung der Mieter. Haus & Grund rechnet aufgrund dieser Neuerung mit spürbaren Fortschritten beim Klimaschutz, da 60 Prozent der Mietwohnungen von privaten Kleinvermietern angeboten werden.
Zufrieden zeigte sich Verbandspräsident Warnecke, dass die ursprünglichen Pläne des Bundesjustizministeriums zur Verschärfung der Mietpreisbremse in der Großen Koalition keine Mehrheit fanden. „Es wäre schlicht absurd gewesen, die Vermieter mit zusätzlichen Informationspflichten über die vereinbarte Miethöhe zu belasten, ohne dass Mieter diese Informationen bei einer Rüge verwenden müssen“, betonte er.
Nach Auffassung des Verbandes wird auch die neue Auskunftspflicht der Vermieter, wenn sie sich auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse berufen, sozial schwächeren Haushalten den Zugang zu kostengünstigem Wohnraum in angespannten Mietmärkten nicht erleichtern. „Die Mietpreisbremse ist und bleibt verfassungswidrig und muss daher schnellstens abgeschafft werden“, forderte Warnecke.
Neue EU-Gebäuderichtlinie bedeutet für viele Gebäude das Aus
Haus & Grund fordert praxisgerechte Politik
Die von der EU-Kommission geplante neue Gebäuderichtlinie bedeutet für 40 Millionen Gebäude europaweit das Aus. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland anlässlich der für heute geplanten Vorstellung des Richtlinienentwurfs hin. In Deutschland seien es ungefähr drei Millionen Gebäude, die in zwei Stufen ab 2030 und 2033 nicht mehr genutzt werden dürften. „Für viele Gebäude der Energieklassen F und G wird eine Sanierung keine Option sein, der Ersatzneubau mindestens 1.200 Milliarden Euro kosten. Für viele private Eigentümer beendet die EU damit den Traum von den eigenen vier Wänden.“ Das sagte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Warnecke äußerte starke Zweifel, ob sich die energetischen Mindestanforderungen bei vielen Gebäuden überhaupt technisch umsetzen ließen und ob ausreichend handwerkliche Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Ziele seien in den kurzen Zeiträumen kaum zu erreichen. „Hohe Ambitionen sind gut, aber Klimaschutzpläne müssen realisierbar sein. Das sehe ich in diesem Entwurf nicht“, so Warnecke.
Immerhin: Der geplante EU-Gebäuderenovierungspass sei der richtige Weg. Dieser gebe Eigentümern von Bestandsimmobilien eine Orientierung bei der schrittweisen energetischen Modernisierung. Im nächsten Schritt werde es aber entscheidend sein, wie Städte und Kommunen zukünftig eine klimaneutrale Wärme- und Energieversorgung in ihrem Versorgungsgebiet erreichen wollten. „Eigentümer brauchen von ihren Kommunen möglichst bald verbindliche Aussagen über Zeitpunkt und Art der klimaneutralen Wärme- und Energieversorgung ihrer Gebäude. Sie können nur agieren, wenn sie wissen, auf welche Versorgung und Technologien sie künftig setzen können“, betonte Warnecke. So sei beispielsweise die Investition in ein Gasbrennwertgerät als Bestandteil einer hybriden Heizung nur dann sinnvoll, wenn langfristig eine Versorgung mit Gas aus erneuerbarer Energie zu erwarten sei.
Wohnungswirtschaft: Eichfristen für Wasserzähler deutlich verlängern
Wohnungswasserzähler (kalt und warm) werden in Deutschland nach sechs bzw. fünf Jahren ausgetauscht, obwohl sie den Verbrauch in aller Regel noch zuverlässig messen. Private und öffentliche Haushalte könnten jährlich mehr als 500 Millionen Euro sparen, wenn die deutschen Eichfristen – vergleichbar denen in anderen Industrienationen – deutlich länger wären. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Hamburg Instituts. Sie wurde den großen wohnungswirtschaftlichen Verbänden (BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, DMB - Deutscher Mieterbund, GdW – Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Haus & Grund Deutschland, Dachverband Deutscher Immobilienverwalter) in Auftrag gegeben.
Die eichrechtlichen Anforderungen sind in Deutschland extrem streng und müssen geändert werden, so das Fazit der Wissenschaftler. Das Mess- und Eichgesetz schreibt vor, dass Kaltwasserzähler nach sechs und Warmwasserzähler nach fünf Jahren getauscht werden müssen. In der Praxis werden Wohnungswasserzähler kalt und warm oft gemeinsam nach bereits fünf Jahren gewechselt. Durch ein Stichprobenverfahren kann die Eichfrist für bauartgleiche Typen bei Wohnungswasserzählern um drei Jahre verlängert werden. Dann werden die ausgebauten Zähler entsorgt. Das ist unverhältnismäßig, so die Studie des Hamburg Instituts: Die Gutachter haben ermittelt, dass die gängigen Wasserzähler in manchen Stichproben auch nach zwanzig Betriebsjahren Betrieb zu rund 95 Prozent noch sehr genaue Messergebnisse innerhalb der eichrechtlich zulässigen Fehlergrenzen erzielen. Die Kosten für den Zählerwechsel stehen somit in keinem Verhältnis zu den Ausgaben für eventuelle minimale Fehlmessungen.
Im internationalen Vergleich ist in Deutschland ein extrem hoher Wechselturnus Pflicht. In den USA und Kanada beträgt die Eichfrist 17, in Frankreich 18 und in Spanien rund 23 Jahre. Darüber hinaus, so die Gutachter, stehen die Kosten für die Zählerwechsel in keinem Verhältnis zu anderen Wohn-Nebenkosten: Ungenauigkeiten bei der Ablesung des Heizwärmeverbrauchs wirken sich für die Haushalte monetär deutlich stärker aus, da die Ausgaben für die Heizung in etwa 2,5 bis 5-mal höher liegen als die Wasserkosten. Heizkostenverteiler unterliegen jedoch keiner Eichpflicht.
Das Fazit der Wissenschaftler ist: Der Austausch der Wasserzähler sollte künftig in einem deutlich längeren Turnus durchgeführt werden. Dafür muss das Mess- und Eichrecht geändert werden. Die Gutachter empfehlen, die Fristen für Kalt- und Warmwasserzähler zu vereinheitlichen und auch technologiespezifisch zu differenzieren. So könnten die Eichfristen für Haus- und Wohnungswasserzähler (kalt und warm) als Flügelradzähler auf 15 Jahre und für die besonders langlebigen und exakten Haus- und Wohnungswasserzähler (kalt und warm) als Ultraschallzähler auf 20 Jahre verlängert werden. Darüber hinaus könnten Stichprobenverfahren weiterhin die Fristen verlängern, künftig allerdings zweimal auf jeweils fünf Jahre. „Durch diese an anderen Industriestaaten orientierte Neuregelung könnten volkswirtschaftliche Gewinne sowie niedrigere Wohnnebenkosten in Höhe von jährlich insgesamt deutlich über 500 Millionen Euro erzielt werden“, so die Berechnung des Hamburg Instituts. Die Alternative zur Verlängerung, nämlich den vollständigen Verzicht auf die Eichfristen, empfehlen sie nicht.
Download:
» Gemeinsame Pressemitteilung der wohnungswirtschaftlichen Verbände
Haus & Grund vergleicht Abwasser- und Müllgebühren sowie Grundsteuern
Niedrige Zinsen treiben die Baukonjunktur
Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 245.300 neue Wohnungen fertiggestellt, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland führt den starken Anstieg von über 14 Prozent auf das nach wie vor äußerst niedrige Zinsniveau zurück. „Eines Tages werden die Zinsen auch wieder steigen. Dann werden die immer strengeren Bauvorschriften, insbesondere energetische Anforderungen, sowie das schärfere Mietrecht ihre Wirkung entfalten. Im Ergebnis werden dann deutlich weniger neue Wohnungen gebaut“, warnte Kai H. Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts gab es im vergangenen Jahr die höchsten Zuwächse mit plus 28 Prozent bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern – also klassischen Mietwohnungen. „Gerade in diesem Segment ist die Gefahr des Investitionsrückgangs besonders groß. Die Große Koalition sollte daher vorsorgen und von weiteren Mietrechtsänderungen absehen, um den in den attraktiven Städten dringend benötigten Wohnungsneubau nicht zu gefährden“, forderte Warnecke.
Weniger Bürokratie, mehr private Initiative für den Wohnungsmarkt
Privateigentum und Demokratie untrennbar verbunden
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warnte heute vor den langfristigen Folgen der aktuellen Debatte über Enteignungen und Mietendeckel. Verbandspräsident Kai Warnecke forderte alle demokratischen Parteien und die Bürger auf, sich schützend vor das private Eigentum zu stellen. „Privateigentum ist das Fundament der sozialen Marktwirtschaft. Und nur mit dieser Art des Wirtschaftens kann Demokratie dauerhaft gelebt werden. Wer heute enteignet, zerstört morgen unser Gemeinwesen“, warnte er eindringlich.
Die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten der deutschen Groß- und Universitätsstädte kann nach Auffassung des Verbandes nur mit einer klugen Strategie für ein höheres Wohnungsangebot gelöst werden. Zielführend wäre es, private Haushalte zu ermuntern, wieder mehr Mietwohnungen zur Verfügung zu stellen. Das sei in den letzten Jahrzehnten die Garantie für ein gutes Wohnungsangebot zu fairen Preisen gewesen. „Wenn Mieter für Vermieter und Vermieter für Mieter ein Gesicht haben, gibt es ein faires Miteinander“, betonte Warnecke.
Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen kritisierte Warnecke die aktuelle Debatte in der Stadt Berlin. Es sei ein Stück aus dem Tollhaus, dass die Parteien, die vor 15 Jahren hunderttausende Wohnungen billig an Investmentfonds verscherbelt hätten, jetzt Enteignungen das Wort redeten. „Auf die Idee, 30 Milliarden Euro für keine zusätzliche Wohnung ausgeben zu wollen, muss man erst einmal kommen“, kritisierte Warnecke.
Haus & Grund: Wohnungspolitik wieder stärker an den Bürgern ausrichten
Auftakt des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum
„Die Wohnungspolitik muss wieder stärker die Interessen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger in den Blick nehmen.” Das forderte Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, anlässlich des heutigen Auftaktgesprächs des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum in Berlin.
Warnecke wies darauf hin, dass für viele Menschen in Deutschland die eigenen vier Wände ein Traum seien. Das Bündnis sollte die Weichen dafür stellen, dass dieser Traum gerade für junge Familien auch wieder Realität werden könne. Dafür gelte es, vorhandene Erkenntnisse – etwa aus der früheren Baukostensenkungskommission – endlich umzusetzen.
Fakt sei zudem, dass zwei Drittel aller Mietwohnungen von Privatpersonen angeboten würden. „Dieses Rückgrat des Wohnungsmarktes gilt es zu stärken. Die Politik ist aufgefordert, den Erwerb von Wohneigentum auch zur Vermietung wieder attraktiver zu gestalten”, appellierte Warnecke. Er verwies darauf, dass Privatpersonen Untersuchungen zufolge für den Neubau von etwa drei Viertel aller Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern verantwortlich sind. Dies seien weit überwiegend Mietwohnungen. „Hier muss das Bündnis bezahlbarer Wohnraum ansetzen, statt dass man sich wie in vergangenen Wahlperioden in ideologischen Diskussionen verliert”, mahnte der Verbandschef.
Haus & Grund diskutiert Energiewende und Mietrecht
„Die Energiewende im Gebäudesektor kann nur gelingen, wenn die Eigentümer finanziell nicht überfordert werden und sie selbst bestimmen können, wie sie ihre Häuser energetisch modernisieren.“ Dieses Fazit zog Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke zum Abschluss der Podiumsdiskussion Störfaktor Mensch – Wohnen im Zeitalter des Klimawandels. Die heutige Diskussionsrunde unter anderem mit Uwe Beckmeyer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, war einer der zentralen Programmpunkte beim 131. Verbandstag von Haus & Grund Deutschland in Berlin.
Im anschließenden Forum Recht diskutierte Warnecke unter anderem mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesjustizminister, Ulrich Kelber, und dem Mietrechtsexperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, über die Zukunft der Mietpreisbremse. „Wirtschaftsexperten und Verbände haben im Vorfeld gewarnt. Jetzt belegen zahlreiche Studien, dass die Mietpreisbremse nicht wirkt. Und dennoch soll immer weiter daran herumgedoktert werden. Damit muss Schluss sein – die Mietpreisbremse in der neuen Wahlperiode schleunigst abgeschafft werden“, forderte Warnecke.
Mit Energiewende im Gebäudesektor und aktuellen Entwicklungen im Mietrecht hatte der Eigentümerverband bei seiner wichtigsten Veranstaltung des Jahres gezielt Themen auf die Tagesordnung gesetzt, die im Bundestagswahlkampf kontrovers diskutiert werden. „Unser Verband versteht sich als kompetenter, fairer und streitbarer Gesprächspartner der Politik. Dieser Verbandstag ist ein Beitrag dazu, Themen, die uns alle angehen, gemeinsam zu gestalten“, so Warnecke.
Mietendeckel: Haus & Grund begrüßt Normenkontrolle
Vermieter und Mieter müssen Rechtssicherheit bekommen
„Für die Mieter und Vermieter in Berlin und darüber hinaus ist es enorm wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht nun für Rechtssicherheit sorgen kann.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke das Einreichen einer Normenkontrolle durch 284 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP beim Bundesverfassungsgericht. Mietrecht sei Bundesrecht. Darüber dürfe sich ein Bundesland nicht einfach mit eigenen Regelungen hinwegsetzen. „Der Berliner Senat lässt Mieter und Vermieter über viele Monate bewusst im Unklaren, um seine Ideologie durchzusetzen“, beklagte Warnecke.
Aus Sicht von Haus & Grund sind die wohnungspolitischen Folgen des Berliner Mietendeckels verheerend. Modernisierungen blieben aus und Instandhaltungen würden auf das Notwendigste zurückgefahren. Zudem seien insbesondere wohlhabende Mieter mit teuren Luxuswohnungen die größten Profiteure dieser Regelung. Der Mietendeckel bestrafe vor allem private Kleinvermieter, die mit einer Mietwohnung für ihr Alter vorsorgten und Kredite bedienen müssten. „Das ist keine verantwortungsvolle Wohnungspolitik. Das ist auch keine Politik für Mieter. Das ist eine Politik, die private Wohnungsanbieter aus dem Markt drängen will – koste es, was es wolle“, sagte Warnecke.
Energetische Standards für Neubauten vorerst nicht verschärfen
Wegen neuer technologischer Möglichkeiten sollten die Ökovorgaben für Wohngebäude neu ausgerichtet werden. Das forderte der Hauseigentümerverband Haus & Grund anlässlich der morgen in Dresden beginnenden Sitzung der Landesbauminister. „Den ökologischen Blick nur auf das einzelne Bauteil zu richten, ist schlicht nicht mehr zeitgemäß. Das Klima kann wesentlich effektiver geschützt werden, wenn ganze Quartiere energetisch optimiert werden“, erläuterte Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) erweise sich in ihrer heutigen Form jedoch als Investitionshemmnis, weil sie beispielsweise den gebäudeübergreifenden Einsatz von kleinen Blockheizkraftwerken oder Anlagen für erneuerbare Energien nicht ausreichend berücksichtige.
Warnecke forderte zudem, die energetischen Vorgaben für Wohngebäude nicht wie bisher geplant im kommenden Jahr weiter zu verschärfen. „Wir werden auf absehbare Zeit mit einer stark steigenden Nachfrage nach Wohnraum in Deutschland rechnen müssen. Deshalb muss alles getan werden, um die Baukosten zu dämpfen. Die heute schon hohen energetischen Standards erlauben ein EnEV-Moratorium“, stellte Warnecke klar.